Terms
Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Reparaturbedingungen (im Folgenden kurz AGB) gelten für Verträge zwischen
Wall Rapture Germany GmbH
Hoyerswerdaer Straße 42
02625 Bautzen
Telefon: 03591 593 550
Mail: info@wall-rapture.de
(im Folgenden kurz Wall Rapture-GmbH) und ihren Kunden (Verbraucher und Unternehmer).
Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bzw. ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13 BGB.
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 BGB.
1. Vertragsabschluss
1.1 Bestellungen des Kunden bei Wall Rapture-GmbH stellen lediglich ein Angebot an Wall
Rapture-GmbH zum Abschluss eines Vertrages dar. Die Bestellbestätigung ist keine Annahme des
Vertrages durch Wall Rapture-GmbH.
1.2 Angebote gegenüber Unternehmen sind grundsätzlich freibleibend.
1.3 Die Annahme erfolgt durch Wall Rapture-GmbH mit gesonderter Auftragsbestätigung oder mit
Lieferung der Ware.
2. Lieferung
2.1 Wall Rapture-GmbH liefert ab Lager an die vom Kunden angegebene Adresse weltweit. Ist
der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Spediteur bzw. bei
Abholung durch den Kunden, bei Versandbereitschaft auf den Kunden über.
3. Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt
3.1 Alle Preise verstehen sich in Netto und Euro zzgl. der gesetzlich vorgeschriebener MwSt.
und zzgl. Verpackung und Versandkosten. Anderslautende Preise werden gesondert aufgeführt.
3.2 Zahlungen sind sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig, soweit keine
abweichende Vereinbarung getroffen oder auf der Rechnung abweichende Zahlungsfristen
ausgewiesen wurden.
3.3 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Wall
Rapture-GmbH (nachfolgend: Vorbehaltsware).
3.4 Alle Zahlungen erfolgen ausschließlich per Überweisung an folgende Bankverbindung:
Wall Rapture Germany GmbH
Kreissparkasse Bautzen
IBAN: DE51 8555 0000 1002 0302 57
BIC: SOLA DES1 BAT
3.5 Wir behalten uns vor, in besonderen Fällen Voraus- oder Sofortzahlung zu verlangen,
selbst wenn vorher ein anderes Zahlungsziel vereinbart wurde. Bei Überschreiten des
vereinbarten Zahlungstermins werden unter dem Vorbehalt der Geltendmachung anderer Rechte
nach §§ 286 BGB Verzugszinsen berechnet. Zum Inkasso sind nur mit unserer Vollmacht
versehene Personen berechtigt.
Ist der Kunde Unternehmer, gilt daneben folgendes:
4. Gewährleistung und Mängelrüge
4.1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften.
4.2. Soweit der Kunde Unternehmer ist, setzen dessen Gewährleistungsrechte voraus, dass
dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten
ordnungsgemäß nachgekommen ist. Bei Anlieferung erkennbare Mängel sind dem
Transportunternehmen gegenüber zu rügen; die Aufnahme der Mängel durch diesen ist zu
veranlassen. Mängelrügen müssen eine angemessen detaillierte Beschreibung des Mangels
enthalten.
4.3. Mängelansprüche des Kunden, der Unternehmer ist, verjähren in einem Jahr ab Lieferung.
5. Haftung
Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Das gilt nicht, soweit Wall
Rapture-GmbH nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz), bei
Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. Pflichten, die
Wall Rapture-GmbH dem Kunden nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren hat oder
deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und
auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf, haftet. Ein Anspruch
auf Schadensersatz wegen einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Es gelten die Regelungen unter III. dieser AGB entsprechend, wenn nachfolgend keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Die Bedingungen gelten nicht, wenn Reparaturen im Rahmen von Mängelansprüchen des Vertragspartners ausgeführt werden.
1. Kosten
1.1 Wird der voraussichtliche Preis der Leistungen nicht bei Vertragsschluss angegeben, kann
der Kunde Kostengrenzen setzen.
1.2 Verbindliche Kostenvoranschläge werden nur auf ausdrückliche Anforderung durch den
Kunden erstellt.
1.3 Ein vom Vertragspartner gewünschter Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn er von
uns schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet wird. Für die zur Abgabe des
Kostenvoranschlages erforderlichen Leistungen werden dem Vertragspartner berechnet, soweit
die Reparatur nicht durchgeführt wird oder sie bei der Durchführung der Reparatur nicht
verwertet werden können.
1.4 Ergibt sich während der Reparatur, dass die zu erwartenden Kosten der Reparatur die
unverbindlich veranschlagten Kosten übersteigen und nicht in einem wirtschaftlich
vertretbaren Verhältnis zum Zeitwert der zu reparierenden Sache stehen, werden wir den
Vertragspartner unverzüglich hierüber informieren. Gleiches gilt für Mängel, die wir erst
bei Gelegenheit der Reparatur feststellen und die bislang nicht vom Umfang des
Reparaturauftrages umfasst waren.
1.5 Die Sache wird nach einem von uns nicht zu vertretenden Abbruch einer Reparatur nur auf
ausdrücklichen Wunsch des Vertragspartners gegen Erstattung der hierdurch entstehenden
Kosten wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt.
1.6 Bei der Berechnung der Reparatur sind die Preise für verwendete Teile, Materialien und
Sonderleistungen sowie die Preise für die Arbeitsleistungen, die Fahrt- und Transportkosten
jeweils gesondert auszuweisen. Wird die Reparatur aufgrund eines verbindlichen
Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei
nur Abweichungen im Leistungsumfang besonders aufzuführen sind.
2. Beendigung
Kündigt der Kunde den Vertrag, so hat er die bis dahin angefallenen Arbeiten und Kosten,
einschließlich der Aufwendungen für bestellte und bereits beschaffte Ersatzteile, zu
bezahlen.
3. Zahlungen
Zahlungen sind nach Abnahme sofort und ohne Abzug fällig. Wall Rapture-GmbH kann bei
Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung verlangen.
4. Mitwirkungspflichten
4.1 Der Kunde hat die Pflicht, für angemessene Arbeitsbedingungen und die Sicherheit am
Ort der Reparatur bzw. der Montage zu sorgen.
4.2 Der Kunde ist verpflichtet die erforderliche Energie einschließlich der
erforderlichen Anschlüsse auf seine Kosten bereitzustellen. Er hat alle Materialien und
Betriebsstoffe bereitzustellen und alle sonstigen Handlungen vorzunehmen, die zur
Erprobung nötig sind.
4.3 Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach, so ist Wall Rapture-GmbH
berechtigt, aber nicht verpflichtet, an seiner Stelle und auf seine Kosten die
Handlungen vorzunehmen.
4.4 Die gesetzlichen Rechte und Ansprüche des Kunden bleiben im Übrigen unberührt.
5. Frist für die Ausführung der Reparatur oder Montage
5.1 Die Angaben von Wall Rapture-GmbH über Reparatur- oder Montagefristen beruhen auf
Schätzungen und sind unverbindlich.
5.2 In Fällen nicht voraussehbarer betrieblicher Behinderungen (z.B.
Arbeitseinstellungen, Beschaffungsschwierigkeiten von Ersatzteilen, Lieferungs- oder
Leistungsverzug von Zulieferanten) sowie bei behördlichen Eingriffen, höherer Gewalt und
Arbeitskämpfen, verlängern sich auch verbindliche Fristen angemessen.
6. Abnahme der Reparatur oder Montage, Übernahme durch den Kunden
6.1 Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung angezeigt
worden ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
6.2 Kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug, so gilt die Abnahme nach Ablauf von zwölf
Werktagen seit Anzeige der Fertigstellung als erfolgt. Hat der Kunde die Anlage ohne
Abnahme in Benutzung genommen, gilt die Abnahme nach Ablauf von sechs Werktagen nach
Beginn der Benutzung als erfolgt. Vorbehalte wegen erkennbarer Mängel hat der Kunde in
diesen Fällen spätestens bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten geltend zu machen.
7. erweitertes Pfandrecht
Wall Rapture-GmbH steht wegen seiner Forderungen aus dem Werkvertrag ein Pfandrecht an
dem aufgrund des Vertrages in seinen Besitz gelangten Reparatur- bzw. Montagegegenstand
Kunden zu. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten
Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit
sie mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der
Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese Ansprüche unbestritten oder
rechtskräftig festgestellt sind.
8. Gewährleistung
Der Kunde hat einen Mangel der Reparatur oder Montage Wall Rapture-GmbH unverzüglich
mitzuteilen. Hat der Kunde ohne Einwilligung von Wall Rapture-GmbH Instandsetzungs- oder
Montagearbeiten unsachgemäß selbst ausgeführt oder von einem Dritten ausführen lassen,
so entfällt die Haftung von Wall Rapture-GmbH für diese Arbeiten. Das gleiche gilt, wenn
auf Wunsch des Kunden der Austausch von erneuerungsbedürftigen Teilen unterbleibt.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand gilt der Sitz unserer Firma als vereinbart. Bei
Streitigkeiten mit ausländischen Bestellern gilt die ausschließliche Anwendung des in
der Bundesrepublik Deutschland geltenden Rechts als vereinbart.
Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit,
die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr
finden. Zur Teilnahme an einem
Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht
verpflichtet und nicht bereit.